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Förderprogramme

Förderprogramme sind als Anteilsfinanzierung für die Digitale Transformation für KMU sehr gut geeignet. So werden die eigenen Mittel geschont. Wir begleiten Sie als bundesweit agierende Unternehmensberatung bei der Beantragung der Fördermittel und der Umsetzung der Maßnahmen. Auszug der aktuell möglichen Programme...

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BAFA

Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:

Allgemeine Beratungen

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen

Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die

  • von Frauen geführt werden.
  • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Unternehmenswert:mensch

Das bundesweite Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, eine zukunftsfähige und mitarbeiterorientierte Personalpolitik zu entwickeln. Hierzu werden Beratungen in vier Handlungsfeldern gefördert: Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz. In diesen Bereichen erarbeiten professionelle Berater/innen gemeinsam mit der Unternehmensführung und Beschäftigten maßgeschneiderte Konzepte und Maßnahmen für eine erfolgreiche Personalpolitik.

Die Beratungen bei unternehmensWert:Mensch sind gefördert. Je nach Unternehmensgröße können 50 bis 80 Prozent der Beratungskosten übernommen werden.

Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
  • mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens
  • weniger als 250 Beschäftigte*
  • mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit (Die Berechnung erfolgt nach Jahresarbeitseinheiten. Teilzeitbeschäftigte können anteilig berücksichtigt werden.)

Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten bis zu 80 Prozent Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung, Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten bis zu 50 Prozent. Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst.

Uwm plus

UWM plus. Begleitung des Einführungsprozesses von Digitalen Transformationsmaßnahmen im Rahmen von UWM plus. Unternehmen kann eine Förderung im Programmzweig uWM plus erhalten, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • Seit mindestens zwei Jahren am Markt
  • Jahresumsatz weniger als 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Millionen Euro
  • Weniger als 250 Beschäftigte
  • Mindestens eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit (Die Berechnung erfolgt nach Jahresarbeitseinheiten. Teilzeitbeschäftigte können anteilig berücksichtigt werden.)

Die Förderung umfasst zwölf Beratungstage, die Förderquote beträgt 80 Prozent, d.h. 20 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars sind von den Unternehmen als Eigenanteil aufzubringen. Insgesamt sollten für den Beratungsprozess ca. fünf bis sechs Monate eingeplant werden. Das Beratungshonorar ist gedeckelt auf 1.000 Euro pro Beratungstag.

Gesamtbetrag: 12 x 1.000 Euro netto mit 80% Förderung

Go Digital

Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen – service- und kundengerecht, effizient und sicher.

Dabei stehen den KMU durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen zur Seite, die sie bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau moderner IT-Systeme fachlich beraten und begleiten. Diese Beratungsunternehmen sind vom BMWi autorisiert und entlasten die KMU von allen Formalitäten – vom Antrag auf Fördermittel bis zum Nachweis der Verwendung. Auf diese Weise profitieren KMU von einer passgenauen Beratung, die sich an ihren konkreten Bedürfnissen orientiert. Die Beratungsleistungen und die konkrete Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen folgen diesen drei Modulen: Modul Digitalisierte Geschäftsprozesse, Digitale Markterschließung, IT-Sicherheit

inkl. Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.

Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro gefördert. Als Begünstigte zahlen Sie nur einen Eigenanteil an das Beratungsunternehmen. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten.

Gesamtbetrag: 30 x 1.100 Euro netto mit 50% bis 30% Förderung

Förderprogramme für Digitalisierungsprojekte durch die Bundesländer

Öffentliche Förderprogramme sind ein etabliertes Instrument und gehören zum Finanzierungsmix vieler Unternehmen. Bundes- und Landesregierungen nehmen damit konkret und aktiv Einfluss auf die Entwicklung von Unternehmen und Regionen. Sie unterstützen Ihre Digitalisierungsinitiativen.

Gerade wenn es um den Aufbau von digitalen Geschäftsmodellen geht, können Sie durch die Inanspruchnahme von Förderprogrammen Ihr finanzielles Risiko minimieren.

Selbst für die Digitalisierung nach innen – also die Rationalisierung und Optimierung Ihrer Prozesse – können die meisten Programme in Anspruch genommen werden.

Die Möglichkeiten sind unübersichtlich. Es gibt in jedem Bundesland unterschiedliche Programme und Schwerpunkte.

Überblick: Webseiten der Ministerien und Förderbanken mit den interessantesten Programmen:

Was auffällt: Länder, die in einer finanziell angespannten Situation sind, geben auch nicht so viel Geld für die Förderung der Wirtschaft aus.

Je besser ein Land wirtschaftlich da steht, umso konkretere Förderprogramme gibt es in Bezug auf die Digitalisierung.

Förderprogramme im Detail

Digitalförderung in Baden-Württemberg

Förderprogramm „Innovationsgutschein Hightech Digital“

Mit dem Innovationsgutschein Hightech Digital werden umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Rahmen anspruchsvoller digitaler Produkte und Dienstleistungen unterstützt. Es kommen dazu Projekte aus folgenden Bereichen in Frage:

  • Lösungen für die digitale Transformation von Geschäftsmodellen
  • Entwicklung von Lösungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0
  • Vernetzte Systeme und Prozesse
  • Internet der Dinge
  • Smart Services
  • hochflexible Automatisierung
  • Big-Data-Projekte
  • Simulationsmodelle
  • Virtual und Augmented Reality
  • Embedded Systems

Förderfähig sind:

  • Kosten für Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen
  • Materialkosten, die im Rahmen von betriebsinternen Entwicklungsleistungen, z.B. dem Prototypenbau, anfallen

Als Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gelten in diesem Programm öffentliche und privatwirtschaftliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung sowie vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen (z.B. Ingenieurbüros).

Förderprogramm „Innovationsgutschein A und B“

Innovationsgutscheine sollen primär die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen beziehungsweise eine wesentliche qualitative Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen unterstützen. Baden-Württemberg fördert Unternehmen mit Innovationsgutscheinen A und B.

Dabei ist Voraussetzung, dass das Unternehmen eine Forschungs- und Entwicklungseinrichtung beauftragt. Nur diese Aufwände sind förderfähig.

Den Innovationsgutschein gibt es in Höhe von 2.500 € (A) und 5.000 € (B). Der Gutschein A fördert vorbereitende Arbeiten zu Entwicklung eines innovativen Produktes oder Dienstleistung sowie Verfahrensinnovation. Innovationsgutschein B kann für die Umsetzung dieser Projekte beantragt werden.

Förderfähig sind:

  • Leistungen externer, vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg akzeptierter Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Klassische Unternehmensberatung (z.B. Strategieberatung, Organisationsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung)
  • Unternehmercoachings
  • Outsourcing von F&E-Tätigkeiten, die in der Regel betriebsintern verrichtet werden
  • Entsendung von Forschungspersonal ins Unternehmen
  • Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software
  • Diplom-, Promotions- und Habilitationsstudien
  • Betriebsinterner Aufwand (z.B. interne Personal-, Sach- und Reisekosten)
  • Gebühren und Beratungshonorare im Rahmen der Sicherung von Schutzrechten
  • Mehrwertsteuer

Förderprogramm „Wachstumsfinanzierung“

Für größere Projekte im Rahmen der Digitalisierung bietet die L-Bank, Staatsbank von Baden-Württemberg, zinsverbilligte Darlehen an.

Zu den förderfähigen Vorhaben zählen:

  • Erweiterungen (auch Standortverlagerungen)
  • Modernisierung
  • Rationalisierung
  • Umstellung der Produktionsverfahren und Produktpalette
  • Kauf von Unternehmen

Dabei können folgende Kosten geltend gemacht werden:

  • Betriebsgrundstücke und -gebäude
  • Baukosten
  • Maschinen, Anlagen, Einrichtungen
  • Betriebsfahrzeuge
  • Warenlager
  • Betriebsmittel
  • Übernahmepreis für das Unternehmen oder für Unternehmensanteile

Förderung digitaler Projekte in Bayern

Förderprogramm „Digitalbonus“

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus möchte Bayern kleine und mittlere Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.

Dabei geht es konkret um die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch Digitalisierung.

Förderfähig sind:

  • IKT-Hardware
  • IKT-Software
  • Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen
  • Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit

Das Programm kennt drei Förderungen:

  • Digitalbonus Standard: Zuschuss von maximal 10.000 €; Förderung von 30 bis 50% der förderfähigen Ausgaben
  • Digitalbonus Plus: Zuschuss von maximal. 50.000 € für besonders innovative Projekte; Förderung von 30 bis 50% der förderfähigen Ausgaben
  • Digitalkredit: zinsverbilligtes Darlehen; Förderung von 100% der förderfähigen Ausgaben; Kombinierbar mit Digitalbonus Standard und Plus

Für das Jahr 2017 ist das Geld für den Digitalbonus Standard und Plus bereits erschöpft. Neue Anträge können ab 1.1.2018 gestellt werden.

Förderprogramm „Start?Zuschuss!“

Das Förderprogramm Start?Zuschuss wendet sich explizit an Unternehmensgründer. Viele digitale Geschäftsmodelle werden durch Startups aufgebaut. Daher ist deren Förderung sinnvoll! Unterstützt werden technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung in der Startphase.

Förderfähig sind:

  • Miete und Personal,
  • Markteinführung des Produkts,
  • Forschung und Entwicklung

Umfang der Förderung:

  • Maximal 50% der förderfähigen Ausgaben,
  • für einen Zeitraum von einem Jahr,
  • maximal 36.000 € im Jahr.
  • Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis Verordnung

Bewerbungsschluss war der 4. Juli 2017.  Da ich das Programm für innovativ halte und ich davon ausgehe, dass es wieder aufgelegt wird, habe ich es in die Übersicht mit aufgenommen.

Förderprogramme in Berlin

Förderprogramm „Berlin Mittelstand 4.0“

Die Investitionsbank Berlin (IBB) fördert Investitionen zur Nutzung von IT-Lösungen und digitale Vernetzung von Produktion und Service. Für Wachstum und innovative Technologien werden Darlehen zwischen 2 und 6 Mio. EUR über die Hausbank vergeben.

Dabei übernimmt die IBB 60% des Kreditrisikos.

Förderprogramm „Pro Fit Frühphasenfinanzierung“

Gründer innovativer Unternehmen werden bei der Durchführung von innovativen Projekten mit Zuschüssen und Darlehen unterstützt.

Technologieorientierte Gründer werden unterstützt, um die Unternehmensinfrastruktur und erforderlichen Personalkapazitäten aufzubauen.

Gefördert werden:

  • Personalausgaben (v.a. Geschäftsführer),
  • Investitionsausgaben
  • laufende Betriebsausgaben

Ihr Unternehmen darf nicht älter als 6 Monate sein, um diese Förderung in Anspruch zu nehmen. Dafür bekommen Sie ein zinsloses Darlehen. Dieses kann bis zu 10 Jahre laufen und wird ohne Sicherheiten gewährt.

Um die Förderung zu nutzen, brauchen Sie einen Mentor, der über einschlägige unternehmerische Erfahrungen verfügt und der sich – zumindest in geringem Umfang – an der Unternehmensfinanzierung beteiligt.

Förderprogramm „Pro FIT – Projektfinanzierung“

Die Phase zwei des Pro Fit Förderprogramms wendet sich an Unternehmen, die technologische Entwicklungen realisieren wollen und an wissenschaftlichen Einrichtungen, die die Durchführung eines FuE-Vorhabens in Kooperation mit einem Unternehmen planen?

Voraussetzung ist der innovative Charakter des Projektes und dass das Vorhaben zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens beiträgt.

Förderfähig sind:

  • projektbezogene Personalausgaben,
  • Fremdleistungen,
  • Materialausgaben,
  • Schutzrechtsanmeldungen,
  • Ausgaben für die Markteinführung und Marktvorbereitung sowie
  • indirekte Projektausgaben

Die Förderung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt. Besonders gefördert werden Projekte zum Technologietransfer zwischen Unternehmen und Wissenschaft.

Förderprogramm „Transfer BONUS“

Ebenfalls auf den Transfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zielt dieses Programm. Das Förderprogramm bezuschusst die Zusammenarbeit von Unternehmen mit wissenschaftlichen Einrichtungen aus Berlin und Brandenburg.

Förderfähig sind:

  • Leistungen aus dem Bereich Technologie- und Wissenstransfer.
  • Leistungen von Wissenschaftseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg

Es gibt drei Varianten des Transfer Bonus:

  • Einstiegsvariante: 100% Förderquote vom Auftragsvolumen bis maximal 3.000 € für externe wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines neuen oder veränderten Produktes, einer neuen oder veränderten Dienstleistung oder im Hinblick auf eine Verfahrensinnovation.
  • Standardvariante: 70% Förderquote vom Auftragsvolumen bis maximal 15.000 € für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife voranzutreiben.
  • Standardvariante Digitalisierung: 70% Förderquote vom Auftragsvolumen bis maximal 45.000 € für die Entwicklung von eigenen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen im Bereich der Digitalisierung (das Unternehmen tritt als Anbieter auf).
  • Des Weiteren werden bereits vorhandene Digitalisierungs-Technologien bezuschusst, um sie für das eigene Unternehmen anzupassen (das Unternehmen ist der Anwender).

Digitalsierungs-Förderung in Brandenburg

Förderprogramm „Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)“

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat im Mai 2017 ihre Förderrichtlinie verändert. Künftig fördert die ILB auch die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen: Beratung und Schulung der Beschäftigten werden hierbei mit jeweils bis zu 50.000 Euro unterstützt. Für die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen gibt es bis zu einer halben Million Euro.

Förderfähig sind:

  • für Auftrags-FuE zur Lösung wissenschaftlich-technologischer Aufgaben (kleiner und großer BIG-Transfer),
  • für eigene FuE-Aktivitäten (BIG-FuE),
  • für Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen (BIG-Digital),
  • für Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Antragstellung im Zusammenhang mit einer EU-Fördermaßnahme (BIG-EU)

Folgende Finanzierungsformen stehen zur Auswahl:

  • kleiner BIG-Transfer: Vollfinanzierung (100%) bis maximal 5.000 €
  • großer BIG-Transfer im Wege der Anteilfinanzierung (50%) bis maximal 15.000 €
  • BIG-FuE im Wege der Anteilfinanzierung (50%) bis maximal 100.000 €
  • BIG-Digital im Wege der Anteilfinanzierung (50%) bis maximal jeweils 50.000 € für das Modul Beratung und Schulung und maximal 500.000 € für das Modul Implementierung
  • BIG-EU im Wege der Anteilfinanzierung (50%) bis maximal 8.000 €

Mit dem BIG-Digital können Sie im Rahmen des Moduls Beratung Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen finanzieren.

Im Rahmen des Moduls Implementierung werden Projektausgaben für eigenes Personal, Lieferungen und Leistungen Dritter, Ausgaben für Instrumente, technische Ausrüstungen (einschließlich Installationsleistungen), immaterielle Wirtschaftsgüter sowie projektbezogene Personalnebenkosten und indirekte Ausgaben in Form einer Pauschale von 45 % der nachgewiesenen Personalausgaben bezuschusst.

Mit dem Modul Schulung finanzieren Sie Ausgaben für externe Schulungsdienstleistungen.

Digitalförderung in Hessen

Förderprogramm „Innovationskredit Hessen“

Mit dem Innovationskredit Hessen können materielle und immaterielle Investitionen und Betriebsmittel von innovativen und schnell wachsenden mittelständischen Unternehmen und Gründern finanziert werden

Die Förderung wird in Form eines Kredites gewährt. Die Mindestkredithöhe beträgt 100.000 Euro, der Höchstbetrag 7,5 Mio. Euro. Die WIBank gewährt einen 70 prozentige Haftungsfreistellung.

Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Leider keine speziellen Förderprogramme für Digitalisierung

Förderprogramme für Digitalisierung in Niedersachsen

Förderprogramm „Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen“

Digitalisierung ist eines der Spezialisierungsfelder innerhalb der RIS3 Strategie des Landes Niedersachsen. Zu den Spezialisierungsfeldern gehören:

  1. Mobilitätswirtschaft – z.B. Leichtbau, E-Mobilität und Aviation
  2. Gesundheits- und Sozialwirtschaft – z.B. Rote Biotechnologie, Medizintechnik und eHealth
  3. Energiewirtschaft – Geothermie, Windenergie (Off- und Onshore)
  4. Land- und Ernährungswirtschaft – z.B. Bioökonomie
  5. Digitale und Kreativwirtschaft – z.B. Digitale Medien
  6. Neue Materialien / Produktionstechnik – z.B. Funktionalisierte Werkstoffe, Leichtbau, Recycling, dünnes und intelligentes Glas, Messtechnik
  7. Maritime Wirtschaft – z.B. Meerestechnik und Green Shipping

Das Spezialisierungsfeld Digital- und Kreativwirtschaft umfasst bedeutsame Querschnittsbereiche, die traditionelle Wirtschaftsbereiche, neue Technologien sowie moderne Informations- und Kommunikationsformen verbinden. Dieser Bereich ermöglicht Produkt- und Prozessinnovationen in vielen Bereichen der Wirtschaft.

Dementsprechend können Sie diese Förderprogramm in Anspruch nehmen.  Es werden Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung mit dem Ziel, neue oder erheblich verbesserte, vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln, gefördert.

Die Zuschusshöhe beträgt:

  • für kleine Unternehmen bis zu 45 % der förderfähigen Ausgaben
  • für mittlere Unternehmen bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben
  • zusätzlich 15 %, bei Verbund- oder Kooperationsvorhaben
  • Forschungseinrichtungen bei Kooperationsvorhaben 80 % oder 100 %, max. 300.000 Euro

Förderprogramm „Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk“

Auch dieses Förderprogramm beruht auf der RIS3-Strategie (LINK) des Landes Niedersachsen. Gefördert werden KMU und Handwerksbetriebe mit folgenden Vorhaben:

  • Innovationsvorhaben, bei denen mithilfe von eigenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden sollen, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen
  • Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind
  • Ausgaben für Anmeldung und Validierung von Patenten und gewerbliche Schutzrechte sowie Maßnahmen zur Markteinführung, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Innovationsvorhaben entstehen

Förderfähig sind:

  • Personalausgaben
  • Fremdausgaben (z.B. externe Berater, Dienstleitungen etc.)
  • anteilige Investitionsausgaben (z.B. Instrumente und Ausrüstung gemäß ihrer Nutzungsdauer im Vorhaben)
  • sonstige Sachausgaben (z.B. Ausgaben für Material, Reisekosten etc.)

 

Zuschuss zur Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen

Förderprogramm „Mittelstand.innovativ – Innovationsgutschein Digitalisierung“

Gefördert werden Vorhaben zur Analyse hinsichtlich der Einführung von digitalen Technologien und Prozessen und zur Implementierung innovativer Lösungen zur Realisierung von Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen in Zusammenarbeit mit Auftragnehmern (Hochschulen/Forschungseinrichtungen/unternehmerisch tätigen Kompetenzträgern).

Es werden zwei Förderbausteine angeboten:

  • Innovationsgutschein Digitalisierung A – Analyse und Bewertung: bis 10.000 €
  • Innovationsgutschein Digitalisierung B – Befähigung und Umsetzung: bis 15.000 €

 

Förderprogramm „NRW.SeedCap Digitale Wirtschaft“

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich in Gründung befinden oder noch in der Gründungsphase (maximal 18 Monate) und im Bereich der digitalen Wirtschaft tätig sind. Dies umfasst die Entwicklung von digitaler Infrastruktur, Software und Medien.

Ebenfalls werden Geschäftsmodelle gefördert, die nur durch den Einsatz von digitalen Technologien ermöglicht werden beziehungsweise bei denen der Einsatz von digitalen Technologien zu einer wesentlichen Effizienzsteigerung beiträgt.

Es handelt sich dabei um eine Wandeldarlehen oder Beteiligungen der NRW.BANK in Höhe von 15.000 bis 50.000€. Die Mittel werden analog zum Business Angel in gleicher Höhe und zu gleichen Konditionen zur Verfügung gestellt.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass ein als Leadinvestor beim ERP-Startfonds der KfW tätiger beziehungsweise tätig gewesener oder ein Mitglied eines Business Angel-Netzwerkes oder ein direkt bei der NRW.BANK registrierter Business Angel das Geschäftsmodell und das Vorhaben positiv bewertet haben und selber einen Finanzierungsanteil bereitstellt.

Förderprogramme in Rheinland-Pfalz

Förderprogramm „Beratungsprogramm für den Mittelstand“

Dieses Programm bezuschusst Beratungsleistungen, die von selbständigen Beratern oder Beratungsunternehmen erbracht werden. Dazu zählen alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign.

Bezuschusst werden maximal 15 Beratungstage mit 50% bei einem maximalen Tagessatz von 800€.

Förderprogramm „Innovationsfonds Rheinland-Pfalz“ und „Innovationsfonds Rheinland-Pfalz II“

Der Innovationsfonds Rheinland-Pfalz (Teil 1 und Teil 2) stellt kleinen Technologieunternehmen Wagniskapital in Form von offenen bzw. stillen Beteiligungen zu attraktiven Konditionen zur Verfügung. Das bereitgestellte Kapital kann für die Entwicklung und Markteinführung von innovativen Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen eingesetzt werden.

Finanziert werden insbesondere Forschungs- und Entwicklungskosten, Markteinführungskosten und Investitionen im Sachanlagevermögen.

Die Höchstgrenze für die Beteiligung in einer ersten Finanzierungsrunde liegt bei 500 TEUR und orientiert sich an Finanzierungsbeiträgen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter bzw. weiterer Investorinnen und Investoren.

Insgesamt kann der Fonds sich mit einem Betrag von bis zu 1 Mio. EUR an einem Zielunternehmen beteiligen. Für die stille Beteiligung sind eine Festvergütung sowie eine gewinnabhängige Vergütung zu zahlen, die individuell auf Basis des durchgeführten Unternehmensratings vereinbart wird.

Digitalisierungs-Förderprogramme im Saarland

Förderprogramm „ERP Innovationsprogramm“

Dieses Programm stellt Fremd- und Nachrangkapital zur Finanzierung von Innovationen bei etablierten mittelständischen Unternehmen zur Verfügung.

Es soll Unternehmen bei der langfristigen zinsgünstigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung unterstützen.

Es wendet sich an Unternehmen, die mindestens zwei Jahre erfolgreich am Markt agieren.

Förderfähig sind:

  • dem Vorhaben zurechenbare Personalkosten
  • dem Vorhaben zurechenbare Reise-, Material- und EDV-Kosten
  • Einzelkosten für Forschungs- und Entwicklungsaufträge sowie für Beratungs- und ähnliche Dienste
  • Investitionskosten, die für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben anfallen
  • Kosten der Weiterentwicklung und Verbesserung auf Grund von Erfahrungen in der
  • kommerziellen Nutzung einschließlich der Kosten für Testreihen
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • dem Vorhaben zurechenbare Gemeinkosten

 

Wie Sachsen Digitalisierung fördert

Förderprogramm „Mittelstandsrichtlinie – Elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business)“

Mit dem Programm „E-Business“ unterstützt die Sächsische Aufbaubank (SAB) kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung und Weiterentwicklung fortschrittlicher Informations- und Kommunikationstechnologien.

Mit dem Programm bekommen Sie Fördermittel für fast alle Vorhaben der Digitalisierung nach innen und nach außen. Es wird die Entwicklung neuer Absatzmöglichkeiten (Digitalisierung nach außen) und die Optimierung bzw. Digitalisierung interner Prozesse gefördert.

Das betrifft konkret:

  • Planung, Konzeption und Vorbereitung von Projekten (maximal 5 Tage zu jeweils maximal 900€)
  • technische Realisierung
  • Erwerb vorhaben-spezifischer Software (maximal 50% des gesamten Projektes)
  • Einführung der entwickelten Lösungen, inkl. Schulungen (maximal 20% des gesamten Projektes)

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Hardware
  • Standardsoftware
  • Isolierte Internet-Präsentationen
  • Betriebskosten

Förderprogramm „Informationssicherheit in sächsischen Unternehmen – wichtiger denn je“

Mit der Digitalisierung steht immer die Frage der Informationssicherheit. Je mehr Ihr Unternehmen von digitaler Technik abhängig ist, desto wichtiger sind vorbeugende Maßnahmen und vor allem die Sensibilisierung der Mitarbeiter.

Vorhandene Engpässe und Lücken des eigenen Schutzniveaus zu erkennen sowie geeignete Maßnahmen im Zuge einer stringenten Schutzstrategie abzuleiten, stellen ein erklärtes Ziel dieses Förderprogrammes dar. Dies fördert das Programm.

Hauptaugenmerk legt der Freistaat auf Einführung bzw. Zertifizierung eines Informationsmanagementsystems (ISMS). In diesem Zusammenhang ist folgendes förderfähig:

  • Schulungen für Mitarbeiter, Erwerb von Software zur Unterstützung des ISMS (maximal 5.000€)
  • Beratung durch qualifizierte IT-Dienstleister (maximal 20 Tage zu jeweils maximal 900€)
  • Erwerb von Software zur Implementierung von Schutzmaßnahmen (maximal 10.000 EUR)
  • Erstzertifizierung des ISMS
  • Ausgeschlossen sind:
  • Hardware
  • Standardsoftware
  • Betriebskosten sowie
  • technische und bauliche Schutzmaßnahmen

Weitere, im Rahmen der Digitalisierung relevante Förderprogramme für Sachen finden Sie unter: https://www.sab.sachsen.de/service-kontakt/f%C3%B6rderung-von-digitalisierungsprojekten/index.jsp

Digitalisierungsförderung in Sachsen-Anhalt

Förderprogramm „Sachsen-Anhalt DIGITAL“

Das Land Sachsen-Anhalt fördert eine ganz spezielle Richtung der Digitalisierung:

  • Entwicklung innovativer audiovisueller Medienproduktionen mittels digitaler Prozesse (Digital Creativity)
  • Digitalisierung von Gütern des geistigen und kulturellen Erbes (Digital Heritage)
  • Förderfähig sind:
  • Personal- und Sachausgaben
  • erforderliche Investitionen im Rahmen des Projekts

Digitale Fördertöpfe in Thüringen

Förderprogramm „Förderung von Forschungs-, Technologie- und Innovationsprojekten (FTI-Richtlinie)“

Gefördert werden Projekte entsprechend der regionalen Forschungs- und Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS 3 Thüringen). Diese kennt folgende Spezialisierungsfelder:

  • Industrielle Produktion und Systeme
  • Nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik
  • Gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft
  • Nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung
  • Querschnittsfeld

Dazu gibt es noch ein sogenanntes Querschnittsfeld für Informations- und Kommunikationstechnologien, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen. Eine Förderung im Querschnittsfeld ist nur möglich, wenn das Projekt auch einen Bezug zu mindestens einem Spezialisierungsfeld hat.

Für Sie als Unternehmer relevant sind folgende Fördermöglichkeiten:

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • einzelbetriebliche FuE-Projekte
  • FuE Verbundvorhaben
  • Innovationsgutscheine A bis E
  • A: Vorbereitung von FuE-Kooperationsprojekten
  • B: Durchführbarkeitsstudien für FuE-Vorhaben und Nutzung von FuE-Ergebnissen aus EU-Programmen
  • C: Technische Schutzrechte
  • D: Innovationsunterstützende kreativwirtschaftliche Dienstleistungen
  • E: Prozess- und Organisationsinnovationen

Jetzt wissen Sie, ob es in Ihrem Bundesland „etwas zu holen“ gibt. Haben Sie mehrere Betriebsstätten, so können Sie unter Umständen von Programmen aus mehreren Bundesländern profitieren.

Häufig wird nur dort gefördert, wo Ihr Unternehmen seinen Stammsitz hat. Bei manchen Programmen reicht auch eine Betriebsstätte im jeweiligen Bundesland, welche von der Innovation profitiert.

ZIM

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig unterstützt und damit ein Beitrag zu deren Wachstum, verbunden mit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, geleistet werden. Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte. Das ZIM zielt auf mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen und ist auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen ausgerichtet.

Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften.

Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE-Projekte), die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen.

Innovationspotenzialförderung

Erhöhung der maximal förderfähigen Kosten:

  • 380.000 € pro Unternehmen und – 190.000 € pro Forschungseinrichtung
  • 100%ige Förderung der Forschungseinrichtungen

Mehr Infos: www.zim.de

ZIM-Kooperationsnetzwerke

Grundlage der ZIM-Kooperationsnetzwerke ist eine gemeinsame Idee zur Entwicklung und Verwertung von innovativen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen in einem technologisch oder regional orientierten Verbund oder entlang einer Wertschöpfungskette. Das Netzwerkmanagement erhält von den Unternehmen, die sich zum Netzwerk zusammenschließen, vor der Antragstellung zur Förderung der Phase 1 das Mandat zur Organisation des Kooperationsnetzwerks und Beantragung der Förderung. Das interdisziplinär zusammengesetzte Netzwerkmanagement-Team soll die Idee in der ersten Förderphase zur Umsetzungsreife führen (Technologische Roadmap) und in der zweiten Förderphase die arbeitsteilige Umsetzung organisieren sowie die Vermarktung der FuE-Ergebnisse unterstützen.

ZIM-Netzwerk Morpheus (Morpheus, griechischer Gott des Traumes)

Schwerpunkt der Netzwerkarbeit in Morpheus ist die Aufbereitung medizinischer Daten, um Handlungsempfehlungen ableiten zu können, die zu neuen Therapieformen bzw. zu neuen innovativen Produkten führen.

Wir haben heute die Möglichkeit, an Unmengen von Daten zu kommen, über jeden nur erdenklichen Sachverhalt. Überall um uns herum entstehen riesige Mengen an Daten (Big Data), die meist ungeordnet und unstrukturiert sind. Prognosen lassen hierbei erwarten, dass sich das Volumen an weltweit produzierten Daten alle zwei Jahre verdoppeln wird. „Big Data“ ist bereits heute eine Schlüsseltechnologie für Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. In den letzten Jahren haben sich neue Unternehmen auf dem Markt gezeigt, die in der Lage sind, die meist unüberschaubare Mengen an Rohdaten für ihre Kunden
aufzubereiten, zu analysieren und daraus Handlungsempfehlungen aufzuzeigen. Man nennt dies Data-Mining. Data-Mining kann das Auffinden geeigneter Biomarker revolutionieren oder aber Aufschluss darüber geben wann eine Therapieform sinnvoll ist oder nicht. In vielen Fällen lässt sich so zum ersten Male
differenzieren, was die Patientengruppen A und B gemeinsam haben oder warum eine Therapie bei der Patientengruppe C wirkt und bei D nicht. „Morpheus“ ist derzeit ein Netzwerk bestehend aus zwei pharmazeutischen Großunternehmen, 10 Mittelständlern und 8 Forschungseinrichtungen, darunter
vier Kliniken, in dem die Themen „Data-Mining“ und „Personalisierte Medizin“ die verbindenden und übergeordneten Elemente sind. In allen Projekten werden medizinische Daten genutzt, um die Aussagekraft medizinischer Geräte zu verbessern, Therapien zu optimieren und um neue Produkte zu entwickeln, mit dem Ziel Krankheiten zu heilen und die Lebensbedingungen kranker Menschen zu verbessern.

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